Veranstaltung: | Perspektiven |
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Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.01.2019, 16:36 |
A8: Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND
Antragstext
§ 1 Präambel
(1) Die GRÜNE JUGEND sieht als politischer Jugendverband die Durchführung von
politischen Schulungs-, Bildungs- und Informationsangeboten als eine ihrer
Hauptaufgaben. Die GRÜNE JUGEND verpflichtet sich dabei, ihre Angebote soweit
wie möglich barrierefrei zu gestalten.
(2) Die Bildungsarbeit ist Aufgabe aller Ebenen und Gremien der GRÜNEN JUGEND.
Auf Bundesebene liegt sie besonders in der Verantwortung der Fachforen, des
Bildungsbeirates und des Bundesvorstandes.
§ 2 Fachforen
(1) Fachforen koordinieren und gestalten die inhaltliche und die Bildungsarbeit
der GRÜNEN JUGEND in ihrem Fachgebiet. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere:
1. Die Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes und der
Landesverbände;
2. Das Vernetzen mit den inhaltlich arbeitenden Strukturen auf Landesebene und
Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften in ihrem Themengebiet;
3. Die Organisation von Seminaren, Workshops und sonstigen Maßnahmen der
politischen Bildungsarbeit (Bildungsangebot);
4. Die Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzepte der GRÜNEN JUGEND;
5. Die Erarbeitung von Einstiegs- und Argumentationshilfen und Erstellung von
Materialien in ihrem Themengebiet;
6. Vernetzung mit den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN;
7. Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen auf Landesebene.
(2) Die Fachforen treffen sich in der Regel zweimal Mal pro Jahr am Rande der
ordentlichen Mitgliederversammlung. Davon kann ein Treffen zusammen mit den
anderen Fachforen im Rahmen einer Sommerakademie stattfinden. Die Kosten für
diese Tagungen werden gemäß der Erstattungsordnung der GRÜNEN JUGEND übernommen.
Die Treffen der Fachforen stehen allen offen, bei finanziell notwendigen
Teilnehmer_innenbeschränkungen kann der Bildungsbeirat Auswahlkriterien
festlegen.
(3) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der zweiten ordentlichen
Mitgliederversammlung eines Jahres für die Dauer eines Jahres zwei
Koordinator_innen und können zusätzlich bis zu zwei stellvertretende
Koordinator_innen wählen.
Nachwahlen sind auf den folgenden Treffen möglich. Die Koordinierenden vertreten
die Interessen und Wünsche des Fachforums nach außen und insbesondere im
Bildungsbeirat sowie gegenüber dem Bundesvorstand. Sie verpflichten sich der
transparenten und basisdemokratischen Arbeit in ihrem Fachforum.
(4) Die Fachforen erstellen in Abstimmung mit dem Bundesvorstand und dem
Bildungsbeirat Publikationen. Auf jedem Kongress präsentieren sie ihre Arbeit.
Jedes Fachforum informiert auf der Homepage der GRÜNEN JUGEND über seine Arbeit.
(5) Die Fachforen müssen auf jeder Sitzung des Bildungsbeirates einen Bericht
über ihre Arbeit abgeben und dieser muss allen Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND
zugänglich gemacht werden. Zudem wird auf der Mitgliederversammlung schriftlich
über die Arbeit berichtet.
(6) Zur Einsetzung eines Fachforums werden von der Mitgliederversammlung Mandate
für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Eine Mandatsverlängerung erfolgt durch
Beschluss der Mitgliederversammlung unter Einbeziehung der Empfehlung des
Bildungsbeirats, der sich hiermit auf der vorherigen Sitzung befasst. Anträge
auf Verlängerung eines Fachforums werden mit der Einreichung beim Bildungsbeirat
automatisch auch an die Mitgliederversammlung gestellt. Über Neugründung,
Verlängerung und Auflösung von Fachforen beschließt die Mitgliederversammlung
mit absoluter Mehrheit. Bedingung für die Neugründung ist, dass ein Konzept für
die Arbeit des Fachforums vorgelegt wird und mindestens zehn Mitglieder zur
aktiven Mitarbeit bereit sind.
(7) Die Auflösung eines Fachforums ist nach Beantragung an die
Mitgliederversammlung möglich.
(8) Es besteht die Möglichkeit zur Gründung von Arbeitsgruppen (AG) als
thematischen Untergruppen von Fachforen. Ihre Gründung muss bei den Fachforums-
Koordinierenden beantragt und im Fachforum abgestimmt werden sowie
mitgliederöffentlich bekannt gemacht werden. Arbeitsgruppen erhalten eine
Mailingliste und sind beim Bildungsbeirat über die jeweiligen Fachforums-
Koordinierenden antragsberechtigt. Jede Arbeitsgruppe muss einem Fachforum
zugeordnet sein. Eine Arbeitsgruppe endet immer mit dem Ende der Mandatszeit des
Fachforums.
§ 3 Bildungsbeirat
(1) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr unter Einbeziehung des
Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgaben sind:
a. Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN
JUGEND in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand;
b. Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Fachforen;
c. Planung und Organisation von Bildungsveranstaltungen;
d. Vergabe der durch den Haushalt festgelegten Mittel für
Bildungsveranstaltungen und Publikationen;
e. Erarbeitung von Einstiegs- und Argumentationshilfen gemeinsam mit den
Fachforen;
f. Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes;
g. Beratung bei der Gründung, Neuausrichtung und Ausführung von Fachforen;
h. Methodisches Training von Multiplikator_innen;
i. Wahl einer Vertretung der Fachforen gegenüber anderen Gremien der GRÜNEN
JUGEND.
(2) Der Bildungsbeirat wählt sich für die Dauer von einem Jahr ein Präsidium. Es
besteht aus der Politischen Geschäftsführung und fünf weiteren Personen. Für das
Präsidium kann sich jedes Mitglied des Bildungsbeirates bewerben.
(3) Das Präsidium hat folgende Aufgaben:
a. Inhaltliche und methodische Vorbereitung und Tagungsleitung der
Bildungsbeiratssitzungen
b. die Koordinierung der Vernetzung mit anderen Gremien der GRÜNEN JUGEND
c. Vorbereitung und Betreuung langfristiger Projekte des Bildungsbeirats
(4) Der Bildungsbeirat berät am Ende eines Jahres einvernehmlich mit dem
Bundesvorstand über das Veranstaltungskonzept für das jeweils nächste Jahr –
dieses enthält neben den Veranstaltungsformen auch die inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen für die Großveranstaltungen. Jedem Fachforum muss
mindestens ein Treffen zur autonomen Gestaltung verbleiben.
(5) Seminare müssen auf dem Bildungsbeirat schriftlich mit Angabe eines
Seminarkonzeptes inklusive eines Finanzplans beantragt werden. Ebenso müssen
Materialkostenanträge schriftlich auf dem Bildungsbeirat gestellt werden. Eine
Frist zur Einreichung der Seminaranträge legt das Präsidium bei der Einladung
mit Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Antragsberechtigt sind neben den
Fachforen der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderat, die Internationale
Koordination sowie die SPUNK Redaktion. Über die Anträge wird im Rahmen der im
Bundeshaushalt beschlossenen Ausgaben mit einfacher Mehrheit entschieden.
Arbeitsgruppen können über die jeweiligen Fachforums-Koordinierenden ebenfalls
Anträge einbringen.
(6) Wird im Laufe des Jahres das Budget für Bildungsarbeit nicht ausgeschöpft,
kann der Bildungsbeirat über die Verwendung der verbliebenen Mittel frei
entscheiden. Dies gilt nicht, falls der Bundesvorstand eine Haushaltssperre
verhängt hat.
(7) Die Aufgaben der Freien Koordinierenden sind die inhaltliche und methodische
Unterstützung der Koordinierenden, die Unterstützung des
Bildungsbeiratspräsidiums, sowie die Hilfe und Ausgestaltung von langfristigen
Projekten des Bildungsbeirats. Außerdem ist ihnen freigestellt eigene Projekte
im Rahmen der Bildungsarbeit zu entwickeln und durchzuführen.
(8) Der Bildungsbeirat und der Bundesvorstand kommunizieren über eine gemeinsame
Mailingliste.
§ 4 BAG Delegierte
(1) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der ersten ordentlichen
Mitgliederversammlung eines Jahres die Delegierten zu den
Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Dauer von einem
Jahr.
(2) Die Ausschreibung für die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung
verschickt.
(3) Der Bildungsbeirat nimmt die Zuordnung der einzelnen
Bundesarbeitsgemeinschaften zu den Fachforen vor und entscheidet im Rahmen des
Haushaltssatzes einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über die Entsendung der
Delegierten in die Bundesarbeitsgemeinschaften.
(4) Nachwahlen bei Rücktritten oder bei nicht besetzten Plätzen sind auf den
folgenden Treffen der Fachforen oder auf dem Bildungsbeirat möglich.
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