Veranstaltung: | Perspektiven |
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Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.01.2019, 16:38 |
A9: Redaktionsstatut der GRÜNEN JUGEND
Antragstext
§ 1 Selbstverständnis des SPUNK
(1) Der SPUNK ist das Web-Magazin der GRÜNEN JUGEND. Der SPUNK wird durch eine
autonome Redaktion erstellt.
(2) Der SPUNK soll Diskussionen in der GRÜNEN JUGEND anstoßen, dokumentieren und
kommentieren sowie über die Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN informieren. Er
übt für den Verband eine Kontrollfunktion aus. Darüber hinaus soll er über
Kultur, Politik und Diskussionen im sonstigen (jung)linken Spektrum berichten.
§ 2 Die Redaktion
(1) Ein Mitglied des Bundesvorstandes wird vom Bundesvorstand zum Mitglied der
Redaktion gewählt. Es dürfen keine weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes der
Redaktion angehören.
(2) Die Redaktionstreffen sind öffentlich, der Termin wird möglichst frühzeitig
veröffentlicht.
§ 3 Aufwandsentschädigung
Jedes Redaktionsmitglied kann auf seine Aufwandsentschädigung zugunsten eines
anderen Redaktionsmitgliedes verzichten. Die Redaktion kann bei
unterschiedlicher Arbeitsbelastung einstimmig die Aufwandsentschädigung
innerhalb der Redaktion umverteilen.
§ 4 Inhalt des SPUNK
Der SPUNK informiert die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND über aktuelle Themen und
gibt Einstiegshilfen. Er dokumentiert und kommentiert die Arbeit des
Bundesvorstandes und der anderen Organe der GRÜNEN JUGEND. Die Organe der GRÜNEN
JUGEND, insbesondere der Bundesvorstand, sollen in regelmäßigen Abständen
Tätigkeitsberichte im SPUNK abgeben. Über die Veröffentlichung von Beiträgen
entscheidet im Übrigen die Redaktion mit einfacher Mehrheit.
§ 5 Akquise und Layout
Bei der zur Erstellung des SPUNK nötigen externen Unterstützung arbeitet die
Redaktion mit der Bundesgeschäftsstelle zusammen. Bei Finanzfragen entscheidet
im Zweifel der Bundesvorstand. Die Akquise von Anzeigen wird von der
Bundesgeschäftsstelle in Absprache mit der Redaktion übernommen.
§ 6 Kosten
Zu allen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND kann ein Redaktionsmitglied entsendet
werden, um von dort zu berichten. Die Fahrtkosten werden erstattet. Bezahlt
werden weiterhin die Fahrtkosten für mindestens vier Redaktionstreffen pro Jahr.
Für weitere Fahrten zu anderen Veranstaltungen zum Zweck der Recherche erhält
die Redaktion einen festen Betrag pro Jahr, dessen Höhe die
Mitgliederversammlung bei der Verabschiedung des Haushaltes jährlich neu
bestimmt. Über diesen Betrag kann die Redaktion frei verfügen. Auch diese
Fahrten müssen jedoch einzeln abgerechnet und nachgewiesen werden.
Recherchematerialien werden über die Bundesgeschäftsstelle mit Absprache des
Bundesvorstandes finanziert.
§ 7 Änderungen des Statuts
Entscheidungen über eine Änderung des Statuts trifft die Mitgliederversammlung
mit absoluter Mehrheit.
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