Veranstaltung: | Perspektiven |
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Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.01.2019, 16:39 |
A10: Statut der Internationalen Arbeit der GRÜNEN JUGEND
Antragstext
§ 1 Aufgaben der Internationalen Koordination
(1) Die Internationale Koordination (IK) ist für die Koordinierung von
internationalen Projekten (d.h. Seminaren, Kampagnen etc.) zuständig. Dabei
kümmert sie sich um die Bekanntmachung und Bewerbung dieser innerhalb der GRÜNEN
JUGEND.
(2) Die Mitglieder der IK wählen gemeinsam die Teilnehmenden für die beworbenen
Projekte aus, solange diese nicht von den Veranstalter_innen ausgewählt werden.
Sollten die Teilnehmer_innen Hilfe bei der Vor- und Nachbereitung der Projekte
benötigen, sichert die IK ihnen diese zu. Die Teilnehmenden sollen mindestens
einen Bericht, Artikel oder Blogbeitrag (mit Bildern) an die IK schreiben, um
ihre Erfahrungen und gesammelten Informationen weiterzugeben.
(3) Bei internationalen Veranstaltungen in Deutschland arbeitet die IK im
Einvernehmen mit dem Bundesvorstand zusammen.
(4) Die IK sorgt für Koordinierung und Absprache innerhalb der international
Delegierten der GJ.
(5) Die IK unterstützt Kreis-, Orts-, Bezirks- oder Landesverbände sowie den
Bundesvorstand bei der Organisation und Durchführung von internationalen
Projekten, sofern dies notwendig ist.
(6) Die IK sichert den Informationsfluss von FYEG (Federation of Young European
Greens), CDN (Cooperation and Development Network of Eastern Europe) und GYG
(Global Young Greens) in die GRÜNE JUGEND. Dies wird durch regelmäßige Berichte
auf Veranstaltungen der GJ, insbesondere im Rahmen der Mitgliederversammlung und
auf den Bundesausschüssen, gewährleistet. Zu Mitgliederversammlungen soll
jeweils ein Mitglied des Executive Committees von FYEG eingeladen werden.
(7) Die Internationale Koordination hat eine Repräsentationsfunktion und kann in
Absprache mit dem Bundesvorstand die GRÜNE JUGEND auf junggrünen Kongressen
außerhalb Deutschlands vertreten und sich vernetzen.
§ 2 Aufgaben der_des Internationalen Sekretär_in
(1) Die_der Internationale Sekretär_in trägt als Mitglied des Bundesvorstandes
besondere Verantwortung für die internationale Arbeit der GRÜNEN JUGEND. Sie_er
ist Ansprechpartner_in für internationale Organisationen, die an die GRÜNE
JUGEND herantreten wollen sowie für Mitglieder, die Fragen zur internationalen
Arbeit der GJ haben.
(2) Die_der Internationale Sekretär_in ist verantwortlich für den problemlosen
Informationsfluss zwischen Bundesvorstand und Internationaler Koordination.
Änderungsanträge
- Ä1 (AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019), Eingereicht)
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