Veranstaltung: | Perspektiven |
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Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.01.2019, 16:11 |
A2: Frauen, Inter und Trans-Statut der GRÜNEN JUGEND
Antragstext
§ 1 Mindestquotierung
(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND sind mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter
und Trans Personen zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden
Bundesvorstand. Sind Delegationen, beispielsweise für den Bildungsbeirat nicht
mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter und Trans Personen besetzt, verlieren
sie die Hälfte ihrer Stimmen. Steht bei Delegationen nur ein ordentlicher Platz
zur Wahl, ist dieser grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit
einer Frau, Inter oder Trans-Person zu besetzen. Einmalige Wiederwahl ist
möglich. Ist diese Person keine Frau, Inter oder Trans-Person, so muss im
Anschluss der Platz mindestens ebenso lange mit einer Frau besetzt werden.
(2) Ausgenommen von dieser Regel sind die Delegierten für die
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(3) Ordentliche und Ersatzdelegiertenplätze sind insgesamt quotiert zu
besetzten.
(4) Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FIT-Forum (§2).
§ 2 Frauen, Inter und Trans-Forum (FIT-Forum)
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten
Frauen, Inter und Trans-Personen unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein
Frauen, Inter und Trans-Forum (FIT-Forum) abhalten wollen. Der Antrag wird mit
einer Pro- und einer Contra-Rede behandelt, eine Öffnung der Debatte ist
möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in
Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FIT-Forums das
Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die Organisator_innen sind für ein
Parallelprogramm für alle, die nicht am FIT-Forum teilnehmen, verantwortlich.
Das FIT-Forum gilt als Teil des jeweiligen Gremiums. Auf dem FIT-Forum können
die anwesendenFrauen, Inter und Trans Personen:
a. über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit
vorher zu besetzende FIT-Plätze nicht besetzt werden konnten,
b. ein Frauen, Inter und Trans-Votum (FIT-Votum) beschließen,
c. ein Frauen, Inter und Trans-Veto (FIT-Veto) aussprechen.
(2) Öffnung von offenen Plätzen:
a. Sollte keine Frau, Inter oder Trans-Person auf einen Frauen, Inter und Trans-
Personenplatz (FIT-Platz) kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze
unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
b. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine Frau, Inter oder Trans-
Person auf einem FIT-Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund der Regel,
dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter und Trans Personen
besetzt werden müssen (vgl. §1), unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber von
einem FIT-Forum aufgehoben werden.
c. Das FIT-Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle
Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben
auch diese Plätze unbesetzt.
(3) Frauen, Inter und Trans-Votum (FIT-Votum) / Frauen, Inter und Trans-Veto
(FIT-Veto)
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen,
Inter und Trans berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben
die Frauen, Inter und Trans die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung
eine gesonderte Abstimmung nur unter den Frauen, Inter und Trans Personen
durchzuführen. Es kann ein FIT-Votum, ein FIT-Veto oder ein FIT-Votum verbunden
mit einem FIT-Veto beschlossen werden. Ein FIT-Votum ist eine nicht bindende
Empfehlung. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit
getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FIT-
Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FIT-Veto
aufschiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst
bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden. Ein erneutes FIT-Veto in
der gleichen Sache ist nicht möglich.”
§ 3 Redelisten
Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches
das Recht von Frauen, Inter und Trans auf die Hälfte der Redezeit gewährleistet,
gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten. Nach dem letzten Beitrag
der Frauen, Inter und Trans-Liste kann die Diskussion nur durch ein FIT-Votum
weitergeführt werden. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von
Frauen, Inter und Trans zu übernehmen.
§ 4 Frauen, Inter und Trans Personen- und genderpolitische_r Sprecher_in
Die_der Frauen, Inter und Trans Personen- und genderpolitische Sprecher_in ist
für die Vernetzung mit den Frauen, Inter und Trans Personen- und
Genderpolitischen Sprecher_innen der Landesverbände zuständig. Zudem ist sie
oder er gemeinsam mit dem Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrat für
die Initiierung Frauen, Inter und Trans Personen- und genderpolitischer
Maßnahmen federführend zuständig und hat auf jeder Mitgliederversammlung darüber
zu berichten. Außerdem ist die_der Frauen, Inter und Trans-Personen- und
genderpolitische Sprecher_in für die Vertiefung Frauen, Inter und Trans
Personen- und genderpolitischer Themen zuständig.
Die_der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderpolitische Sprecher_in ist
aus den Reihen des Bundesvorstandes im Anschluss an dessen Wahl von der
Mitgliederversammlung in einem separaten Wahlgang zu wählen.
§ 5 Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrat
(1) Der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrat untersucht
kontinuierlich geschlechterspezifische Strukturen der GRÜNEN JUGEND und wirkt
der strukturellen Benachteiligung von Frauen, Inter und Trans Personen im
Verband entgegen.
(2) Dem Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrat gehören sieben
Mitglieder an, die auf der ersten ordentlichen Mitgliederversammlumg des Jahres
im Präferenzwahlverfahren gewählt werden. Die_der Frauen, Inter und Trans
Personen- und genderpolitische Sprecher_in ist kooptiertes Mitglied ohne
Stimmrecht.
(3) Der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrat ist für die Klärung von
genderspezifischen Strukturfragen zuständig.
(4) Der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrat tritt mindestens zweimal
jährlich zusammen und hat unter anderem die Aufgaben:
1. bestehende geschlechterspezifische Strukturen in der GRÜNEN JUGEND zu
evaluieren;
2. Instrumente zur Frauen, Inter und Trans Personenförderung zu implementieren,
weiterzuverbreiten und zu evaluieren;
3. am Rande der Bundeskongresse Treffen zu organisieren, auf dem Frauen, Inter
und Trans Personen- und genderpolitische Strukturfragen diskutiert werden;
4. gegebenenfalls Frauen, Inter und Trans Personentreffen am Rande von
Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND zu organisieren;
5. im Verband die Gendersensibilisierung voranzutreiben;
6. die Vorstellungen von Geschlechterrollen im Verband zu analysieren und zu
dokumentieren und Instrumente zu implementieren, welche geschlechterspezifisches
Rollenverhalten aufdecken und auf Abänderung von Verhalten hinwirken, welches
dem Ziel der Gleichberechtigung von allen Geschlechtern abträglich ist.
§ 6 Einstellungspraxis
(1) Die GRÜNE JUGEND fördert auch als Arbeitgeberin die Gleichstellung. In
Bereichen, in denen Frauen, Inter und Trans Personen unter repräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt eingestellt, bis die
Parität erreicht ist.
(2) Wird auf einer Qualifikationsebene nur eine Stelle vergeben, so kann diese
von § 6 Einstellungspraxis, Absatz (1) ausgenommen werden.
§ 7 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND einen hohen Stellenwert.
Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass Frauen, Inter und Trans
Personen mindestens die Hälfte der Teilnehmer_innen ausmachen. Falls ein
Auswahlverfahren notwendig ist, werden Frauen, Inter und Trans Personen bei
gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von
Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen,
darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent_innen
Frauen, Inter oder Trans-Personen sind.
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