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            <title>Perspektiven: Alles</title>
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                <title>Perspektiven: Alles</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä9 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15049</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15049</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 152 bis 157:</h4><div><p>12. beschließt und ändert die Satzung, Ordnungen und Statute.<br>(3a) Antragsberechtigt an die Bundesmitgliederversammlung sind:<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1. Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND, allein oder in Gruppen.<br>2. jedes Organ der Landesverbände der GRÜNEN JUGEND,<br>3. jedes Organ des Bundesverbandes gemäß § 5 Absatz I dieser Satzung.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">neue Formulierung wird noch garklärt.</ins><br>(4) Die Mitgliederversammlung wird beschlussunfähig, wenn auf Antrag eines </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><ol><li>
<p>der Bundesvorstand, [der Länderrat], der Bundesfinanzausschuss,</p>
</li>
<li>
<p>die Fachforen, vertreten durch ihre Koordinator*innen,</p>
</li>
<li>
<p>die [Teams] im Sinne des § … und sonstige vom Bundesverband eingerichtete Kommissionen, Teams und Arbeitsgruppen,</p>
</li>
<li>
<p>die Landesverbände, ihre Landesvorstände und allgemeinpolitischen Organe</p>
</li>
<li>
<p>die weiteren Gebietsverbände und</p>
</li>
<li>
<p>5 Mitglieder, die gemeinsam einen Antrag stellen.</p>
</li>
</ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Feb 2019 06:06:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15048</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15048</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 217 bis 223:</h4><div><p>(3b) Der Bundesvorstand wird auf der zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres auf ein Jahr gewählt.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br>(3c) Wiederwahl in den Bundesvorsand in Folge ist dreimal, in das gleiche Amt nur einmal möglich. Die Mitgliedschaft eineR Person im Bundesvorsand darf vier Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige Amtszeiten werden auf die Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht angerechnet.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(3c) Eine Wiederwahl in dasselbe Amt des Bundesvorsands in Folge ist höchtens dreimal möglich. Verkürzte Amtszeiten in Folge von Nachwahlen werden hierbei nicht berücksichtigt.</ins><br>(4) Der Bundesvorstand hat eine eigene Geschäftsordnung. Diese wird von der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Feb 2019 06:03:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15047</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15047</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 34 bis 36:</h4><div><p>(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND kann jede natürliche Person sein, die nicht älter als <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">27</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">29</ins> Jahre alt ist und sich zu den Zielen der GRÜNEN JUGEND bekennt.<br>(2) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 58:</h4><div><p>(6) Die Mitgliedschaft endet:<br>a. am <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">28</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30</ins>. Geburtstag,<br>b. durch Tod,<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 124 bis 126:</h4><div><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der GRÜNEN JUGEND. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern unter <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">28</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30</ins> Jahren zusammen. Sie tagt in der Regel öffentlich.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Feb 2019 05:54:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A6: Allgemeine Geschäftsordnung der GRÜNEN JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Allgemeine_Geschaeftsordnung_der_GRUeNEN_JUGEND-2067/15045</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Allgemeine_Geschaeftsordnung_der_GRUeNEN_JUGEND-2067/15045</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 71 bis 73:</h4><div><p>(2) Antragsfristen<br>Inhaltliche Anträge müssen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zwei</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vier</ins> Wochen vor Beginn der Bundesmitgliederversammlung der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Später </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Feb 2019 05:50:41 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä6 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15041?commentId=937#comm937</link>
                        <author>Laura Mai Ehrich</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15041?commentId=937#comm937</guid>
                        <description><![CDATA[Eventuell hier noch Verfahren zum Wechsel der Ortsgruppe.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Feb 2019 00:17:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15041</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15041</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 40 bis 43:</h4><div><p>und in einer faschistischen Organisation schließen einander aus.<br>(3) Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND ist zugleich Mitglied im Bundesverband<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> und in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> einem Landesverband<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und, soweit vorhanden, einer Ortsgruppe</ins>.<br>(4) Für alle Ämter innerhalb des Bundesverbandes können nur Mitglieder der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 09 Feb 2019 00:16:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A10: Statut der Internationalen Arbeit der GRÜNEN JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Statut_der_Internationalen_Arbeit_der_GRUeNEN_JUGEND-29499/15027</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 17:</h4><div><p>Delegierten der GJ.<br>(5) Die IK unterstützt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kreis-, Orts-, Bezirks- oder Landesverbände sowie</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die Gebietsverbände und</ins> den Bundesvorstand bei der Organisation und Durchführung von internationalen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 20:18:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A7: Bundesschiedsordnung der GRÜNE JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Bundesschiedsordnung_der_GRUeNE_JUGEND-2354/15026</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Bundesschiedsordnung_der_GRUeNE_JUGEND-2354/15026</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 31:</h4><div><p>(2) Das Bundesschiedsgericht ist nicht zuständig für Streitigkeiten innerhalb von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesverbänden des Bundesverbands</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gebietsverbänden der GRÜNEN JUGEND</ins>. Es ist nur in Fragen abgelehnter Anträge auf Mitgliedschaft und Berufungsinstanz im Falle von Beschwerden gegen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 20:15:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A3: Wahlordnung für die GRÜNE JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Wahlordnung_fuer_die_GRUeNE_JUGEND-21191/15025</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Wahlordnung_fuer_die_GRUeNE_JUGEND-21191/15025</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 3 bis 7:</h4><div><p>(1) Diese Wahlordnung gilt für alle Gremien der GRÜNEN JUGEND. Das Recht der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesverbände</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gebietsverbände</ins>, gemäß § 3 Absatz (1) Satz 1 der Satzung eine eigene Wahlordnung zu beschließen, bleibt unberührt.<br>(2) Soweit diese Wahlordnung durch <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesverbände</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gebietsverbände</ins> der GRÜNEN JUGEND angewendet wird, finden die §§ 5, 6 Absatz (3) keine Anwendung. Die Vorschriften der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 20:08:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15024</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15024</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 108 bis 110:</h4><div><p>(1) Alle Regelungen zu Wahlverfahren sind in der Wahlordnung zu finden. Diese gilt für allen Gremien der GRÜNEN JUGEND. Das Recht der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesverbände</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gebietsverbände</ins>, gemäß § 3 Absatz (1) Satz dieser Satzung eine eigene Wahlordnung zu beschließen, bleibt </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 20:03:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15023</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15023</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 45 bis 49:</h4><div><p>Bundesverband besetzten Ämter verloren.<br>(5) Der Eintritt in die GRÜNE JUGEND ist wahlweise beim Bundesverband<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, Landesverband oder, wenn dies die zuständige Landessatzung vorsieht, bei kommunalen Gebietsverbänden möglich.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> oder dem zuständigen Landesverband möglich.</ins> Über die Ablehnung eines Aufnahmeantrags entscheidet der jeweilige Vorstand. Gegen die Zurückweisung eines </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 20:02:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15021</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15021</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 20 bis 27:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Die GRÜNE JUGEND Bundesverband besteht aus Landesverbänden entsprechend der sechzehn Bundesländer. Die Landesverbände treffen autonom Regelungen für kommunale Gebietsverbände.</p><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die GRÜNE JUGEND gliedert sich in Landesverbände, Ortsgruppen und gegebenenfalls weitere Gebietsgliederungen nach Maßgabe der Satzung des zuständigen Landesverbandes.</p></li></ol><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Landesverbände der GRÜNEN JUGEND besitzen volle Programm-, Organisations-, Finanz-, Personal- und Satzungsautonomie. Verbände, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bundesverband sind, erklären, die satzungsmäßigen Regeln des Bundesverbandes zu akzeptieren und in der eigenen Struktur entsprechend zu berücksichtigen.</p><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Ortsgruppen und Landesverbände besitzen Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Ihre Satzung darf der Bundessatzung nicht widersprechen.</p></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 19:56:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15020</link>
                        <author>AG Perspektiven (dort beschlossen am: 08.02.2019)</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/15020</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 384 bis 387:</h4><div><p>Geschäftsordnung können nicht durch einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br>(4) Satzungen, Geschäftsordnungen und Statute der GRÜNEN JUGEND Bundesverband gelten nach Beschlussfassung oder Änderung erst zur nächsten Sitzung.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4) Satzungen, Geschäftsordnungen und Statute der GRÜNEN JUGEND Bundesverband treten nach Ende der Sitzung, auf der Sie beschlossen werden, in Kraft.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 08 Feb 2019 19:54:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ALTER-2 zu A3: Wahlordnung für die GRÜNE JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Wahlordnung_fuer_die_GRUeNE_JUGEND-21191/14206</link>
                        <author>Kay Wilhelm Mähler</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Wahlordnung_fuer_die_GRUeNE_JUGEND-21191/14206</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 113:</h4><div><p><strong>§ 12 Bewerbungsvoraussetzungen für Voten</strong><br>(1) Um ein Votum können sich alle bewerben, die das <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">28</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30</ins>. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollten Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der GRÜNEN </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:46:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ALTER-1 zu A1: Satzung</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/14205</link>
                        <author>Kay Wilhelm Mähler</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Satzung-2810/14205</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_3758_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 58:</h4><div><p>(6) Die Mitgliedschaft endet:<br>a. am <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">28</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30</ins>. Geburtstag,<br>b. durch Tod,<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 124 bis 126 löschen:</h4><div><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der GRÜNEN JUGEND. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> unter 28 Jahren zusammen</del>. Sie tagt in der Regel öffentlich.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:45:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Statut der Internationalen Arbeit der GRÜNEN JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Statut_der_Internationalen_Arbeit_der_GRUeNEN_JUGEND-29499</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Statut_der_Internationalen_Arbeit_der_GRUeNEN_JUGEND-29499</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Aufgaben der Internationalen Koordination</strong><br>
(1) Die Internationale Koordination (IK) ist für die Koordinierung von internationalen Projekten (d.h. Seminaren, Kampagnen etc.) zuständig. Dabei kümmert sie sich um die Bekanntmachung und Bewerbung dieser innerhalb der GRÜNEN JUGEND.<br>
(2) Die Mitglieder der IK wählen gemeinsam die Teilnehmenden für die beworbenen Projekte aus, solange diese nicht von den Veranstalter_innen ausgewählt werden. Sollten die Teilnehmer_innen Hilfe bei der Vor- und Nachbereitung der Projekte benötigen, sichert die IK ihnen diese zu. Die Teilnehmenden sollen mindestens einen Bericht, Artikel oder Blogbeitrag (mit Bildern) an die IK schreiben, um ihre Erfahrungen und gesammelten Informationen weiterzugeben.<br>
(3) Bei internationalen Veranstaltungen in Deutschland arbeitet die IK im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand zusammen.<br>
(4) Die IK sorgt für Koordinierung und Absprache innerhalb der international Delegierten der GJ.<br>
(5) Die IK unterstützt Kreis-, Orts-, Bezirks- oder Landesverbände sowie den Bundesvorstand bei der Organisation und Durchführung von internationalen Projekten, sofern dies notwendig ist.<br>
(6) Die IK sichert den Informationsfluss von FYEG (Federation of Young European Greens), CDN (Cooperation and Development Network of Eastern Europe) und GYG (Global Young Greens) in die GRÜNE JUGEND. Dies wird durch regelmäßige Berichte auf Veranstaltungen der GJ, insbesondere im Rahmen der Mitgliederversammlung und auf den Bundesausschüssen, gewährleistet. Zu Mitgliederversammlungen soll jeweils ein Mitglied des Executive Committees von FYEG eingeladen werden.<br>
(7) Die Internationale Koordination hat eine Repräsentationsfunktion und kann in Absprache mit dem Bundesvorstand die GRÜNE JUGEND auf junggrünen Kongressen außerhalb Deutschlands vertreten und sich vernetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Aufgaben der_des Internationalen Sekretär_in</strong><br>
(1) Die_der Internationale Sekretär_in trägt als Mitglied des Bundesvorstandes besondere Verantwortung für die internationale Arbeit der GRÜNEN JUGEND. Sie_er ist Ansprechpartner_in für internationale Organisationen, die an die GRÜNE JUGEND herantreten wollen sowie für Mitglieder, die Fragen zur internationalen Arbeit der GJ haben.<br>
(2) Die_der Internationale Sekretär_in ist verantwortlich für den problemlosen Informationsfluss zwischen Bundesvorstand und Internationaler Koordination.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:39:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Redaktionsstatut der GRÜNEN JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Redaktionsstatut_der_GRUeNEN_JUGEND-64588</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Redaktionsstatut_der_GRUeNEN_JUGEND-64588</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Selbstverständnis des SPUNK</strong><br>
(1) Der SPUNK ist das Web-Magazin der GRÜNEN JUGEND. Der SPUNK wird durch eine autonome Redaktion erstellt.<br>
(2) Der SPUNK soll Diskussionen in der GRÜNEN JUGEND anstoßen, dokumentieren und kommentieren sowie über die Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN informieren. Er übt für den Verband eine Kontrollfunktion aus. Darüber hinaus soll er über Kultur, Politik und Diskussionen im sonstigen (jung)linken Spektrum berichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Die Redaktion</strong><br>
(1) Ein Mitglied des Bundesvorstandes wird vom Bundesvorstand zum Mitglied der Redaktion gewählt. Es dürfen keine weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes der Redaktion angehören.<br>
(2) Die Redaktionstreffen sind öffentlich, der Termin wird möglichst frühzeitig veröffentlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Aufwandsentschädigung</strong><br>
Jedes Redaktionsmitglied kann auf seine Aufwandsentschädigung zugunsten eines anderen Redaktionsmitgliedes verzichten. Die Redaktion kann bei unterschiedlicher Arbeitsbelastung einstimmig die Aufwandsentschädigung innerhalb der Redaktion umverteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Inhalt des SPUNK</strong><br>
Der SPUNK informiert die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND über aktuelle Themen und gibt Einstiegshilfen. Er dokumentiert und kommentiert die Arbeit des Bundesvorstandes und der anderen Organe der GRÜNEN JUGEND. Die Organe der GRÜNEN JUGEND, insbesondere der Bundesvorstand, sollen in regelmäßigen Abständen Tätigkeitsberichte im SPUNK abgeben. Über die Veröffentlichung von Beiträgen entscheidet im Übrigen die Redaktion mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Akquise und Layout</strong><br>
Bei der zur Erstellung des SPUNK nötigen externen Unterstützung arbeitet die Redaktion mit der Bundesgeschäftsstelle zusammen. Bei Finanzfragen entscheidet im Zweifel der Bundesvorstand. Die Akquise von Anzeigen wird von der Bundesgeschäftsstelle in Absprache mit der Redaktion übernommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Kosten</strong><br>
Zu allen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND kann ein Redaktionsmitglied entsendet werden, um von dort zu berichten. Die Fahrtkosten werden erstattet. Bezahlt werden weiterhin die Fahrtkosten für mindestens vier Redaktionstreffen pro Jahr. Für weitere Fahrten zu anderen Veranstaltungen zum Zweck der Recherche erhält die Redaktion einen festen Betrag pro Jahr, dessen Höhe die Mitgliederversammlung bei der Verabschiedung des Haushaltes jährlich neu bestimmt. Über diesen Betrag kann die Redaktion frei verfügen. Auch diese Fahrten müssen jedoch einzeln abgerechnet und nachgewiesen werden. Recherchematerialien werden über die Bundesgeschäftsstelle mit Absprache des Bundesvorstandes finanziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Änderungen des Statuts</strong><br>
Entscheidungen über eine Änderung des Statuts trifft die Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:38:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Statut_zur_Bildungsarbeit_der_GRUeNEN_JUGEND-21484</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Statut_zur_Bildungsarbeit_der_GRUeNEN_JUGEND-21484</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong><br>
(1) Die GRÜNE JUGEND sieht als politischer Jugendverband die Durchführung von politischen Schulungs-, Bildungs- und Informationsangeboten als eine ihrer Hauptaufgaben. Die GRÜNE JUGEND verpflichtet sich dabei, ihre Angebote soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten.<br>
(2) Die Bildungsarbeit ist Aufgabe aller Ebenen und Gremien der GRÜNEN JUGEND. Auf Bundesebene liegt sie besonders in der Verantwortung der Fachforen, des Bildungsbeirates und des Bundesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Fachforen</strong><br>
(1) Fachforen koordinieren und gestalten die inhaltliche und die Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND in ihrem Fachgebiet. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere:<br>
1. Die Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes und der Landesverbände;<br>
2. Das Vernetzen mit den inhaltlich arbeitenden Strukturen auf Landesebene und Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften in ihrem Themengebiet;<br>
3. Die Organisation von Seminaren, Workshops und sonstigen Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit (Bildungsangebot);<br>
4. Die Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzepte der GRÜNEN JUGEND;<br>
5. Die Erarbeitung von Einstiegs- und Argumentationshilfen und Erstellung von Materialien in ihrem Themengebiet;<br>
6. Vernetzung mit den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN;<br>
7. Vernetzung mit den inhaltlichen Strukturen auf Landesebene.<br>
(2) Die Fachforen treffen sich in der Regel zweimal Mal pro Jahr am Rande der ordentlichen Mitgliederversammlung. Davon kann ein Treffen zusammen mit den anderen Fachforen im Rahmen einer Sommerakademie stattfinden. Die Kosten für diese Tagungen werden gemäß der Erstattungsordnung der GRÜNEN JUGEND übernommen. Die Treffen der Fachforen stehen allen offen, bei finanziell notwendigen Teilnehmer_innenbeschränkungen kann der Bildungsbeirat Auswahlkriterien festlegen.<br>
(3) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres für die Dauer eines Jahres zwei Koordinator_innen und können zusätzlich bis zu zwei stellvertretende Koordinator_innen wählen.<br>
Nachwahlen sind auf den folgenden Treffen möglich. Die Koordinierenden vertreten die Interessen und Wünsche des Fachforums nach außen und insbesondere im Bildungsbeirat sowie gegenüber dem Bundesvorstand. Sie verpflichten sich der transparenten und basisdemokratischen Arbeit in ihrem Fachforum.<br>
(4) Die Fachforen erstellen in Abstimmung mit dem Bundesvorstand und dem Bildungsbeirat Publikationen. Auf jedem Kongress präsentieren sie ihre Arbeit. Jedes Fachforum informiert auf der Homepage der GRÜNEN JUGEND über seine Arbeit.<br>
(5) Die Fachforen müssen auf jeder Sitzung des Bildungsbeirates einen Bericht über ihre Arbeit abgeben und dieser muss allen Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND zugänglich gemacht werden. Zudem wird auf der Mitgliederversammlung schriftlich über die Arbeit berichtet.<br>
(6) Zur Einsetzung eines Fachforums werden von der Mitgliederversammlung Mandate für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Eine Mandatsverlängerung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung unter Einbeziehung der Empfehlung des Bildungsbeirats, der sich hiermit auf der vorherigen Sitzung befasst. Anträge auf Verlängerung eines Fachforums werden mit der Einreichung beim Bildungsbeirat automatisch auch an die Mitgliederversammlung gestellt. Über Neugründung, Verlängerung und Auflösung von Fachforen beschließt die Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit. Bedingung für die Neugründung ist, dass ein Konzept für die Arbeit des Fachforums vorgelegt wird und mindestens zehn Mitglieder zur aktiven Mitarbeit bereit sind.<br>
(7) Die Auflösung eines Fachforums ist nach Beantragung an die Mitgliederversammlung möglich.<br>
(8) Es besteht die Möglichkeit zur Gründung von Arbeitsgruppen (AG) als thematischen Untergruppen von Fachforen. Ihre Gründung muss bei den Fachforums-Koordinierenden beantragt und im Fachforum abgestimmt werden sowie mitgliederöffentlich bekannt gemacht werden. Arbeitsgruppen erhalten eine Mailingliste und sind beim Bildungsbeirat über die jeweiligen Fachforums-Koordinierenden antragsberechtigt. Jede Arbeitsgruppe muss einem Fachforum zugeordnet sein. Eine Arbeitsgruppe endet immer mit dem Ende der Mandatszeit des Fachforums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Bildungsbeirat</strong><br>
(1) Der Bildungsbeirat tritt mindestens zweimal im Jahr unter Einbeziehung des Bundesvorstandes zusammen. Seine Hauptaufgaben sind:<br>
a. Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand;<br>
b. Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Fachforen;<br>
c. Planung und Organisation von Bildungsveranstaltungen;<br>
d. Vergabe der durch den Haushalt festgelegten Mittel für Bildungsveranstaltungen und Publikationen;<br>
e. Erarbeitung von Einstiegs- und Argumentationshilfen gemeinsam mit den Fachforen;<br>
f. Unterstützung der inhaltlichen Arbeit des Bundesvorstandes;<br>
g. Beratung bei der Gründung, Neuausrichtung und Ausführung von Fachforen;<br>
h. Methodisches Training von Multiplikator_innen;<br>
i. Wahl einer Vertretung der Fachforen gegenüber anderen Gremien der GRÜNEN JUGEND.<br>
(2) Der Bildungsbeirat wählt sich für die Dauer von einem Jahr ein Präsidium. Es besteht aus der Politischen Geschäftsführung und fünf weiteren Personen. Für das Präsidium kann sich jedes Mitglied des Bildungsbeirates bewerben.<br>
(3) Das Präsidium hat folgende Aufgaben:<br>
a. Inhaltliche und methodische Vorbereitung und Tagungsleitung der Bildungsbeiratssitzungen<br>
b. die Koordinierung der Vernetzung mit anderen Gremien der GRÜNEN JUGEND<br>
c. Vorbereitung und Betreuung langfristiger Projekte des Bildungsbeirats<br>
(4) Der Bildungsbeirat berät am Ende eines Jahres einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über das Veranstaltungskonzept für das jeweils nächste Jahr – dieses enthält neben den Veranstaltungsformen auch die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen für die Großveranstaltungen. Jedem Fachforum muss mindestens ein Treffen zur autonomen Gestaltung verbleiben.<br>
(5) Seminare müssen auf dem Bildungsbeirat schriftlich mit Angabe eines Seminarkonzeptes inklusive eines Finanzplans beantragt werden. Ebenso müssen Materialkostenanträge schriftlich auf dem Bildungsbeirat gestellt werden. Eine Frist zur Einreichung der Seminaranträge legt das Präsidium bei der Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Antragsberechtigt sind neben den Fachforen der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderat, die Internationale Koordination sowie die SPUNK Redaktion. Über die Anträge wird im Rahmen der im Bundeshaushalt beschlossenen Ausgaben mit einfacher Mehrheit entschieden. Arbeitsgruppen können über die jeweiligen Fachforums-Koordinierenden ebenfalls Anträge einbringen.<br>
(6) Wird im Laufe des Jahres das Budget für Bildungsarbeit nicht ausgeschöpft, kann der Bildungsbeirat über die Verwendung der verbliebenen Mittel frei entscheiden. Dies gilt nicht, falls der Bundesvorstand eine Haushaltssperre verhängt hat.<br>
(7) Die Aufgaben der Freien Koordinierenden sind die inhaltliche und methodische Unterstützung der Koordinierenden, die Unterstützung des Bildungsbeiratspräsidiums, sowie die Hilfe und Ausgestaltung von langfristigen Projekten des Bildungsbeirats. Außerdem ist ihnen freigestellt eigene Projekte im Rahmen der Bildungsarbeit zu entwickeln und durchzuführen.<br>
(8) Der Bildungsbeirat und der Bundesvorstand kommunizieren über eine gemeinsame Mailingliste.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 BAG Delegierte</strong><br>
(1) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Dauer von einem Jahr.<br>
(2) Die Ausschreibung für die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt.<br>
(3) Der Bildungsbeirat nimmt die Zuordnung der einzelnen Bundesarbeitsgemeinschaften zu den Fachforen vor und entscheidet im Rahmen des Haushaltssatzes einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über die Entsendung der Delegierten in die Bundesarbeitsgemeinschaften.<br>
(4) Nachwahlen bei Rücktritten oder bei nicht besetzten Plätzen sind auf den folgenden Treffen der Fachforen oder auf dem Bildungsbeirat möglich.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:36:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Bundesschiedsordnung der GRÜNE JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Bundesschiedsordnung_der_GRUeNE_JUGEND-2354</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Bundesschiedsordnung_der_GRUeNE_JUGEND-2354</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Mitglieder des Schiedsgerichts</strong><br>
(1) Das Bundesschiedsgericht besteht aus sechs Personen, die für die Dauer von zwei Jahren nur von der Mitgliederversammlung im Mehrheitswahlverfahren gewählt werden. Das Bundesschiedsgericht wählt unter seinen Mitgliedern zwei Personen als Koordinierende.<br>
(2) Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes dürfen keine Mitglieder in Organen der GRÜNEN JUGEND auf Landes- und Bundesebene und internationalen junggrünen Netzwerken sein.<br>
(3) Sie dürfen auch nicht vom Bundes- oder einem Landesverband der GRÜNEN JUGEND angestellt sein, regelmäßige Einkünfte beziehen oder Anspruch auf regelmäßige Aufwandsentschädigung haben. Die Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Zuständigkeiten</strong><br>
(1) Das Bundesschiedsgericht ist zuständig für:<br>
1. Streitigkeiten von Mitgliedern und von Gliederungen der GRÜNEN JUGEND mit Organen des Bundesverbandes;<br>
2. Streitigkeiten zwischen Bundesverbandsorganen unter sich;<br>
3. Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Bundesverbandes, gegen einzelne Mitglieder oder gegen Gliederungen der GRÜNEN JUGEND;<br>
4. die Entscheidung über Ausschlussanträge;<br>
5. die Entscheidung über Einsprüche gegen Zurückweisung oder Nichtbefassung eines Mitgliedsantrages für den Bundesverband oder eine Gliederung;<br>
6. die Entscheidung über Einsprüche gegen den Ausschluss aus dem Bundesverband oder aus einer Gliederung;<br>
7. Auslegung von Satzung, Geschäftsordnung und Statuten;<br>
8. und Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung von Wahlen;<br>
9. Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Antragsbeschlusses aus den Landesverbänden gem. § 9 der Satzung.<br>
(2) Das Bundesschiedsgericht ist nicht zuständig für Streitigkeiten innerhalb von Landesverbänden des Bundesverbands. Es ist nur in Fragen abgelehnter Anträge auf Mitgliedschaft und Berufungsinstanz im Falle von Beschwerden gegen Entscheidungen von Schiedsgerichten der Gliederungen. Das Bundesschiedsgericht ist Berufungs- oder Eingangsinstanz, wenn dies durch die Satzung der betreffenden Gliederung so bestimmt wird oder nicht geregelt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Antragsberechtigung</strong><br>
Antragsberechtigt sind:<br>
1. Die Mitgliederversammlung, außer in Fällen des § 2 Absatz (1) Nr. 9,<br>
2. der Bundesvorstand,<br>
3. jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND, sofern es in der Sache unmittelbar betroffen ist,<br>
4. 1/l0 der stimmberechtigten Teilnehmerlnnen einer Versammlung oder eines Gremiums, sofern eine Wahl oder Entscheidung dieser Versammlung oder dieses Gremiums angefochten wird,<br>
5. bei einer Anfechtung einer Wahl, die eine Verletzung von § Absatz (4) der Wahlordnung geltend macht, jedes Mitglied unabhängig von der eigenen Betroffenheit,<br>
6. in den Fällen des § 2 Absatz (1) Nr. 1 außerdem jede Gliederung der GRÜNEN JUGEND,<br>
7. in den Fällen des § 2 Absatz (1) Nr. 2 außerdem jedes Organ des Bundesverbandes,<br>
8. und in den Fällen des § 2 Absatz (1) Nr. 9 außerdem jeder Landesverband der GRÜNEN JUGEND.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Frist</strong><br>
(1) Bei Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts gemäß § 2 Absatz (1) Nr. 1, 2, 3, 7 können Entscheidungen von Organen des Bundesverbandes oder einer Gliederung nur binnen vier Wochen ab dem Tage, an dem die Versammlung oder Sitzung des Organs, auf der die Entscheidung getroffen wurde, beendet ist, angefochten werden.<br>
(2) Die Anfechtung von Wahlen gemäß § 2 Absatz (1) Nr. 8 ist nur binnen vier Wochen ab dem Tage, an dem die Versammlung oder Sitzung des Organs, welches gewählt hat, beendet ist, möglich. Sofern die Anfechtung eine Verletzung von Ausschreibungsfristen gemäß § 5 Absatz (4) der Wahlordnung geltend macht, ist die Anfechtung möglich, solange die / der Gewählte im Amt ist.<br>
(3) Entscheidungen, die sich gegen einzelne Mitglieder richten, insbesondere Verfahren gemäß § 2 Absatz (1) Nr. 3, 4, 5, 6 können nur b_innen zwei Wochen ab dem Tage, an dem die Entscheidung dem Betroffenen schriftlich zugestellt wurde, angefochten werden.<br>
(4) Berufungen gegen Entscheidungen eines Landesschiedsgerichts können nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Tage, an dem die Entscheidung allen Beteiligten schriftlich zugestellt wurde, eingelegt werden. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden.<br>
(5) Sofern Verfahren gemäß § 2 Absatz (1) Nr. 1, 2, 3, 7, 8 nicht von Absatz (1), (2) erfasst sind, ist die Anrufung immer möglich.<br>
(6) Zu Feststellungen gemäß § 2 Absatz (1) Nr. 9, 10 beträgt für Landesverbände die Frist vier Wochen ab ihrem jeweiligen Beschluss; für den Bundesvorstand beträgt die Frist vier Wochen ab dem letzten Beschluss eines Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4a Form</strong><br>
Die Anrufung des Schiedsgerichts muss in Textform erfolgen. Sie wird an die Bundesgeschäftsstelle und das Bundesschiedsgericht gerichtet. Eingaben an das Schiedsgericht sollen einen bestimmten Antrag enthalten und begründet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Ordnungsmaßnahmen</strong><br>
Das Schiedsgericht kann folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:<br>
a. Verwarnung;<br>
b. Enthebung aus einem Amt bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren;<br>
c. Aberkennung des passiven Wahlrechts für Ämter bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren;<br>
d. Ruhen der Mitgliedschaft bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren;<br>
e. Ausschluss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5a Prüfungsumfang des Schiedsgerichts bei Rügen der Ausschreibungsregeln von</strong><br>
Wahlen<br>
Bei Anfechtungen von Wahlen, deren Antragssteller_in nur gemäß § 3 Nr. 5 antragsberechtigt ist, prüft das Schiedsgericht nur eine Verletzung von Ausschreibungsregeln gemäß § 5 Absatz (4) der Wahlordnung. Gleiches gilt für Anfechtungen, die nicht innerhalb der Frist des § 4 Absatz (2) Satz 1 bei dem Schiedsgericht eingegangen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Verhandlung</strong><br>
Das Schiedsgericht entscheidet grundsätzlich nach mündlicher Verhandlung, bei der allen Beteiligten genügend Gelegenheit einzuräumen ist, ihren Standpunkt darzutun und Beweise anzubieten. Verzichten alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung, kann auch im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Das Schiedsgericht tagt mitgliederöffentlich, kann diese in Ausnahmefällen aber ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Allgemeine Bestimmungen</strong><br>
Verfahren vor dem Schiedsgericht beachten die allgemeinen Grundsätze des geltenden Verfahrensrechts. Die materiellen Entscheidungen werden nach den Grundsätzen der geltenden Rechtsordnung getroffen. Ein Mitglied des Bundesschiedsgerichts führt während der Verhandlungen Protokoll. Die Erledigungen der Eingaben an die Schiedsgerichte sollen von diesem möglichst unbürokratisch, lebensnah und rasch erledigt werden. Über Befangenheitsanträge gegen Mitglieder eines Schiedsgerichtes entscheidet das Gericht mit einfacher Mehrheit unter Ausschluss des Mitgliedes, gegen das der Antrag gerichtet ist. Die Beschlüsse sind den Beteiligten und der Bundesgeschäftsstelle umgehend zuzuleiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:33:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Allgemeine Geschäftsordnung der GRÜNEN JUGEND</title>
                        <link>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Allgemeine_Geschaeftsordnung_der_GRUeNEN_JUGEND-2067</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND</author>
                        <guid>https://perspektiven.antragsgruen.de/perspektiven/Allgemeine_Geschaeftsordnung_der_GRUeNEN_JUGEND-2067</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Geltungsbereich</strong><br>
• Die Regelungen der allgemeinen Geschäftsordnung gelten in allen Gremien, Organen und Kommissionen der GRÜNEN JUGEND Bundesverband, soweit keine spezielleren Regelungen getroffen wurden.<br>
• Die Geschäftsordnung regelt unter anderem den Ablauf der Sitzung, die Verfahren bei Abstimmungen und Kriterien für die Beschlussfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Geschäftsordnungsanträge</strong><br>
• Jedes stimmberechtigte Mitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.<br>
• Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:<br>
a. Antrag auf Schluss der Redeliste,<br>
b. Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,<br>
c. Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,<br>
d. Antrag auf sofortige Abstimmung,<br>
e. Antrag auf Vertagung,<br>
f. Antrag auf Redezeitbegrenzung,<br>
g. Antrag auf nach Geschlechtern quotierte Redeliste,<br>
h. Antrag auf Aus-Zeit,<br>
i. Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,<br>
j. Antrag auf ein Frauen, Inter und Trans Personen-Forum,<br>
k. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.<br>
• Die_der Antragsteller_in begründet ihren_seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Beschlussfähigkeit</strong><br>
(1) Beschlussfähig ist eine Sitzung, wenn eine Woche vor Beginn der Sitzung mit Angabe der Tagesordnung eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der ordnungsgemäßen Mitglieder des Gremiums anwesend sind.<br>
(2) Auf Antrag eines Mitglieds muss die Beschlussfähigkeit geprüft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Tagesordnung</strong><br>
Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit 2/3-Mehrheit geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Tagungsleitung</strong><br>
(1) Am Beginn jeder Sitzung wird eine Tagungsleitung mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung festgelegt.<br>
(2) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung von Wahlen Helfer_innen vorschlagen.<br>
(3) Während der Wahlgänge dürfen keine Kandidat_innen der Tagungsleitung angehören.<br>
(4) Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Sitzung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und auf Dauer stören, aus der Sitzung ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Abstimmungen</strong><br>
Abstimmungen sind offen, auf Antrag und mit Zustimmung von min. fünf Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Anträge</strong><br>
(1) Anträge an das jeweilige Gremium sollen wenn möglich 3 Tage vor Beginn der Sitzung in elektronischer Form vorliegen.<br>
(2) Anträge werden mit einfacher Mehrheit, also mehr Ja- als Neinstimmen, beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Rückholanträge</strong><br>
Beschlüsse der jeweiligen Gremien und Kommissionen können auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds mit der nächst höheren Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Ausschluss der Öffentlichkeit</strong><br>
Die Gremien der GRÜNEN JUGEND tagen in der Regel öffentlich. Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, wird die Öffentlichkeit auf Wunsch einer betroffenen Person ausgeschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Ergänzende Bestimmungen für die Mitgliederversammlung</strong><br>
(1) Präsidium<br>
Der Bundesvorstand schlägt zu Beginn der Mitgliederversammlung ein Präsidium als Tagungsleitung vor, dieses wird in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.<br>
(2) Antragsfristen<br>
Inhaltliche Anträge müssen zwei Wochen vor Beginn der Bundesmitgliederversammlung der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Später eingebrachte Anträgen können nur als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Änderungs- und Ergänzungsanträge müssen drei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.<br>
(2a) Die Bundesgeschäftsstelle muss ihr vorliegende Anträge unverzüglich den Mitgliedern zugänglich machen.<br>
(2b) Änderungs- und Ergänzungsanträge an Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn des Tagesordnungspunktes gestellt werden, in welchem der entsprechende Dringlichkeitsantrag behandelt werden soll. Diese Änderungsanträge müssen allen anwesenden Mitgliedern bei Einstieg in die jeweilige Antragsdiskussion in elektronischer Form vorliegen.<br>
(2c) Unabhängig von Absatz (2) können die Antragsteller_innen jederzeit ihren Antrag ändern, Übernahmen oder modifizierte Übernahmen sind jederzeit möglich. Im Falle von Übernahmen oder modifizierten Übernahmen hat jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung über die Übernahme oder modifizierte Übernahme zu verlangen.<br>
(2d) Anträge, die erst durch Änderungen zustande kommen oder ihren überwiegenden Inhalt bekommen sollen, sind unzulässig. Die Entscheidung über die Zulässigkeit trifft das Präsidium.<br>
(3) Dringlichkeitsanträge<br>
Als Dringlichkeitsanträge gelten alle Anträge, die nicht in der in der Satzung oder Geschäftsordnung erwähnten Frist eingereicht wurden. Für eigenständige Anträge muss die Dringlichkeit zu Beginn der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit festgestellt werden.<br>
(4) Zusammensetzung der Mitgliederversammlung<br>
Zu Beginn und auf Antrag auch während der Mitgliederversammlung wird den Anwesenden mitgeteilt, wie viele Mitglieder aus den einzelnen Bundesländern anwesend sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§11 Allgemeine Bestimmungen</strong><br>
Die allgemeine Geschäftsordnung wird mit absoluter Mehrheit durch die Mitgliederversammlung beschlossen und geändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11a Ergänzende Bestimmungen zum Bildungsbeirat</strong><br>
(1) Zu Sitzungen des Bildungsbeirats lädt das Präsidium unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen ein.<br>
(2) Bei Einladung unter Angabe der Tagesordnung durch das Präsidium kann der Bildungsbei-rat Entscheidungen auf Telefonkonferenzen treffen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 16:30:25 +0100</pubDate>
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